- Sie kennen die neue Rechtslage und wissen, was Sie beachten müssen
- Sie begegnen Fragen von Patienten und Angehörigen kompetent und einfühlsam
- Sie verfügen über alle sinnvollen und notwendigen Vorsorgedokumente
- Sie können alle Dokumente einfach und schnell individualisieren
- Sie können alle Dokumente beliebig häufig verwenden
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Sofort einsetzbare Vorlagen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Aktuell: Seit 1. September 2009 sind Patientenverfügungen verbindlich!
Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die rechtliche Neuregelung der
Patientenverfügung verabschiedet. Seit 1. September 2009 muss der Wille
des Patienten berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob eine
Erkrankung lebensbedrohlich ist oder nicht! Liegt die
Patientenverfügung schriftlich vor, hat sie bindende Wirkung – bei
Nichtbeachtung gilt dies als Körperverletzung.
Hilfreiche Unterstützung im Umgang mit der neuen Rechtslage bietet unsere neue Onlinemappe zu den Vorsorgedokumenten.
Ihre besonderen Vorteile sind:
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